Allgemeine Geschäftsbedingungen mit dem Stadthotel Jever

 

1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise
Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie alle für den
Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.

1.2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie de-
ren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vor-
herigen schriftlichen Zustimmung des Hotels, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2
BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.

1.3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies
vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde

 

 

2.1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch
das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schrift-
lich zu bestätigen.

2.2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den
Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem
Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

2.3. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab
dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des
§ 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.

 

3.1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

3.2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von
ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.

3.3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen anheben. Gleiches gilt, wenn durch behördliche Anordnungen besonderer Schutz- und Hygieneauflagen,
auch zur Sicherheit des Gastes, dem Hotel Mehrkosten entstehen.

3.4. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde
nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.

3.5. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 7 Tagen
ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 % bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

3.6. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.

3.7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.

 

4.1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag
bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so
ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der
Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht
bei Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme auf
Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch
ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges
gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.

4.2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Kunden gemäß Nummer 1 Satz 3 vorliegt.

4.3. Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktrittrecht oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz der Nichtinanspruchnahme der Leistung.

4.4. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel
die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ein-
gesparten Aufwendungen anzurechnen.

4.5. Dem Hotel steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück, 80 % für Halbpensions- und 70 % für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch
nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

 

5.1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

5.2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Klausel III Nr. 6 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

5.3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund
vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
• höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände, z. B. behördliche Anordnungen zur Schließung, die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
• Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;
• das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit, auch vor Gesundheitsgefahren, oder das Ansehen des
Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
• ein Verstoß gegen oben Klausel I Nr. 2 vorliegt.

5.4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz.

 

6.1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.

6.2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

6.3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um
11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50 % des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100 %. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch
auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

6.4. Der Gast ist verpflichtet einen Meldeschein auszufüllen.

6.5. Der Gast ist verpflichtet, die jeweils im Hotel geltende Hausordnung einzuhalten. Bei Verstößen gegen die Hausordnung behält sich das Hotel das Recht zur fristlosen Kündigung des Vertrages vor. Im Falle der Kündigung bleibt der Vergütungsanspruch des Hotels in voller Höhe bestehen. Ersparte Aufwendungen werden auf den Vergütungsanspruch angerechnet.

 

 

7.1. Das Rauchen ist im gesamten Hotel untersagt. Der Gast, des jeweiligen Zimmers, trägt die Verantwortung, dass dieses Verbot auch von Dritten eingehalten wird. Sollte der Gast hiergegen verstoßen, ist das Hotel berechtigt dem Gast gegenüber eine Sonderreinigungspauschale in Höhe von 200,00 € zu berechnen. Gleiches gilt, wenn Dritte mit Kenntnis oder in fahrlässiger Weise zu vertretenden Unkenntnis des Gastes im Zimmer rauchen. Dem Gast bleibt der Nachweis gestattet, dass kein Schaden oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Bei den Rauchmeldern handelt es sich um hochempfindliche Spezial-Rauchmelder, die sowohl Zigaretten als auch Tabakrauch registrieren und unverzüglich einen Alarm auslösen. Im Falle eines Alarms durch Rauch
werden sämtliche Kosten für die Evakuierung, Feuerwehreinsatz sowie die
Folgekosten dem Verursacher in Rechnung gestellt.

 

 

8.1. Das Mitbringen von Tieren ist im gesamten Hotel nur nach vorheriger Anzeige durch den Gast gestattet. Die Zustimmung kann das Hotel jederzeit und ohne Angabe von Gründen verweigern. Für jedes mitgebrachte Tier ist ein zusätzliches Entgelt zu entrichten, dessen Höhe das Hotel dem Gast bei dessen Anzeige mitteilt.

8.2. Der Kunde haftet für den Schaden, den mitgebrachte Tiere anrichten, entsprechend den für den Tierhalter geltenden gesetzlichen Vorschriften § 1320 AGBG.

 

 

9.1. Stornierungsfristen:
a) Eine kostenfreie Stornierung des Tagungsraums/Tagungssuite ist bis zu
7 Tage vor Veranstaltung möglich.
b) Bei Stornierungen bis 1 Tag vor Veranstaltungsdatum werden 50 % der
vereinbarten Raummiete fällig.
c) Bei einer Stornierung ab 1 Tag vor Veranstaltungsdatum werden 90 %
des vereinbarten Gesamtbetrages fällig.

9.2. Für vereinbarte Essens & Getränkebestellungen muss der Veranstalter dem Hotel spätestens 3 Werktage vor Veranstaltungsbeginn die genaue Teilnehmerzahl angeben. Diese Zahl gilt als garantiert und wird in Rechnung gestellt.

9.3. Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist ausschließlich in Absprache mit dem Hotel und bei Bezahlung der hausüblichen Servicekosten/Korkgeld möglich.

 

 

10.1 Für Sach- und Vermögensschäden ist die Haftung und ihrer Erfüllungsgehilfen auf Fälle grober Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt, soweit der Schaden nicht auf der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht („Kardinalpflicht“) beruht.

10.2 Haftung für Sach- und Vermögensschäden ist auf vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.

10.3 Die verschuldensunabhängige Haftung nach § 536a BGB ist ausgeschlossen.

10.4 Soweit dem Kunden ein kostenpflichtiger Parkplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt hierdurch kein Verwahrvertrag gemäß § 688 BGB weder in Bezug auf das abgestellte Fahrzeug noch in Bezug auf die darin befindlichen Sachen zu Stande. Für die diesbezügliche Haftung gelten Ziff. 10.1 und Ziff. 10.2.

10.5 Für Schäden an eingebrachten Sachen haftet das Hotel gemäß den diesbezüglichen gesetzlichen Bestimmungen der §§ 701 ff. BGB.

10.6 Ansprüche gemäß Ziff. 10.1 verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab Beginn der kenntnisabhängigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB, unabhängig von der Kenntnis der anspruchsbegründenden Umstände jedoch spätestens nach fünf Jahren.

10.7 Im Übrigen geltend für Haftung und Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen das Hotel gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.

10.8 Es obliegt dem Kunden, selbst mögliche und zumutbare Maßnahmen zu ergreifen, um seine eingebrachten Sachen vor Diebstahl oder Beschädigung zu schützen und im Schadensfall die Abwicklung zu erleichtern. Dies gilt insbesondere, wenn ein Zimmer mit Fremden geteilt wird.

10.9 Der Kunde hat für seine Wertsachen den Hotelsafe zu nutzen.

10.10 Soweit der Kunde Bargeldsummen von mehr als 200,00 € in seinem Zimmer aufbewahrt, hat er dies an der Rezeption anzumelden. Unterlässt er dies, sind im Verlustfall (z.B. Einbruch, Diebstahl) höhere Schäden im Einzelfall durch den Kunden nachzuweisen.


 

 

11.1. Der Kunde haftet nach den gesetzlichen Vorschriften. Sofern der Veranstalter Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.

 

 

12.1 Ein erworbener Gutschein kann lediglich für hoteleigene Leistungen eingelöst werden. Verbleiben bei Zahlungen mit dem Gutschein Restguthaben, bleiben diese bestehen und können für weitere Zahlungen genutzt werden.

11.2 Die Gültigkeitsdauer des Gutscheins beträgt 3 Jahre ab Ausstellungsdatum. Gutscheine können nicht zurückgegeben werden, sie sind nicht wiederverkäuflich oder übertragbar und sind nicht gegen Bargeld einlösbar. Der Besteller des Gutscheins ist für die Angabe der korrekten Daten (insbesondere E-Mailadresse) verantwortlich, an welche der Gutschein und die Rechnung versendet werden soll.

 

 

13.1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder
dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich
erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.


13.2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.


13.3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitig-
keiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der
Sitz des Hotels.


13.4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.


13.5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.